Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo

Unfall: Was tun als Geschädigter?

Warum Du mit einem unabhängigen Gutachter besser fährst

Inhaltsverzeichnis

  1. Das ist jetzt wichtig
  2. moinunfall erklärt (Video)
  3. Dein Kurz-Update
  4. Checkliste
  5. Häufige Fragen
  6. Autounfall melden
  7. Polizei
  8. Deine Rechte
  9. Vorsicht

Unverschuldeter Unfall? moinunfall klärt das für Dich!

So kommst Du zu Deinem Recht: moinunfall erklärt alle Fristen und Formalitäten

Veröffentlicht am: 28.06.2023

Lesedauer: ca. 5 Minuten

Nach einem Zusammenstoß dürfte eine der ersten Fragen sein: Wer bezahlt das denn jetzt? Egal, ob Parkrempler oder Totalschaden: Ein Autounfall bedeutet für die Unfallbeteiligten immer nervlichen Stress und jede Menge Papierkram. moinunfall nimmt Dir das meiste davon ab. Wir kommen schnell zu Dir an die Unfallstelle, sichern Beweise, erstellen ein Schadengutachten und klären die Schuldfrage. Anschließend übernehmen wir die Schadensmeldung und holen bei der gegnerischen Versicherung das Optimum für Dich heraus, so dass Du Dich bald wieder auf andere Dinge konzentrieren kannst. Einfach, oder?

Geschädigter eines Crashs? Das ist jetzt wichtig

  • Wenn Du den Verkehrsunfall nicht selbst verschuldet hast, solltest Du unbedingt noch am Unfallort einen Kfz-Gutachter anrufen.

  • Der gegnerische Versicherer muss Dir Schadenersatz zahlen. Ebenso die Kosten für einen Sachverständigen oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

  • Bei einer Schadenregulierung mit einem Kostenvoranschlag aus der Werkstatt riskierst Du Kürzungen. Verlass Dich besser auf einen Fachmann.

Unfall was tun als Geschädigter?

Unverschuldeter Unfall: Dein Kurz-Update

Das Wichtigste vorab: Als Unfallgeschädigter hast Du das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, der sich für Deine Rechte einsetzt. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Du solltest Dich also nicht darauf einlassen, wenn Dir die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken möchte. Als auf Gewinnoptimierung ausgerichtete Unternehmen haben Haftpflichtversicherer nichts zu verschenken.

 

Ein unparteiischer Sachverständiger wie moinunfall spart jede Menge Nerven, erledigt alle Formalitäten und holt bei der Schadenabwicklung das Optimum für Dich heraus. Auch bei strittiger Schuldfrage kann ein Gutachter viel zur Aufklärung beitragen. Und schließlich empfiehlt es sich auch bei vermeintlichen Bagatellschäden, unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Hinter einem eingedellten Kotflügel oder kleineren Lack-Blessuren kann sich schnell eine verzogene Karosserie oder eine kaputte Einparkhilfe verbergen.

 

Ruf einfach an oder vereinbare einen Wunschtermin, wir helfen schnell zu zuverlässig!

Checkliste: Das ist nach einem Unfall als Geschädigter zu tun

Nach einem Crash liegen oft die Nerven blank. Leg Dir am besten unsere praktische Checkliste ins Handschuhfach, dann vergisst Du im Falle eines Falls keinen wichtigen Punkt.

  • 1. Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)

  • 2. Erste Hilfe leisten, Rettungskräfte und Polizei alarmieren

  • 3. Beweise sichern (Zeugen, Fotos, Unfallbericht, Unfallskizze, Kennzeichen, Versicherungsdaten des Unfallgegners, Kontaktdaten aller Beteiligten)

  • 4. Wenn Du keine Schuld oder nur eine Teilschuld am Unfall hast, solltest Du umgehend bei moinunfall anrufen (0152-54 27 53 89)

  • 5. Achtung: Niemals vor Ort ein Schuldeingeständnis unterschreiben!

FAQ: Häufige Fragen

Nachdem Du den Unfallort gesichert, Verletzte versorgt und die Rettungskräfte alarmiert hast, solltest Du Beweise sichern. Suche nach möglichen Zeugen des Unfallgeschehens, notiere Dir die Versicherungs- und Kontaktdaten des anderen Fahrers, mache Fotos vom Schaden an den Unfallfahrzeugen und notiere den Unfallhergang. Auch eine Unfallskizze ist hilfreich. Bei einem unverschuldeten Autounfall solltest Du einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Dieser übernimmt die frist- und fachgerechte Schadenabwicklung für Dich. Die Gutachtenerstellung dauert meist nur 24 Stunden.

Bei einem reinen Bagatellschaden oder Parkrempler ist es nicht zwingend nötig, die Polizei zu rufen, sofern alle Unfallbeteiligten sich einig sind und die Kontaktdaten ausgetauscht wurden. Bei einem Crash mit Personenschaden, also Verletzten, solltest Du jedoch immer die 110 anrufen. Auch bei größeren Karosserie-Schäden am Fahrzeug oder einem Unfallschaden am Mietwagen empfiehlt es sich, auf Nummer Sicher zu gehen.

Grundsätzlich gilt: Der Unfallverursacher muss den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden – und zwar binnen einer Meldefrist von 7 Tagen. Solltest Du nach einigen Tagen noch nichts von der Versicherung gehört haben, solltest Du zur Sicherheit auch Deiner eigenen Versicherung Bescheid geben. Bei Teilschuld greift je nach Versicherungsvertrag möglicherweise auch Deine Kaskoversicherung.

Ohne Versicherungsnummer wird die Schadenregulierung schwierig. Wenn der Unfallgegner behauptet, keine Versicherungskarte zu haben, oder Du Opfer von Fahrerflucht wurdest, kannst Du mithilfe des Kennzeichens die Versicherung und den Versicherungsnehmer ermitteln. Hierzu einfach beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen: 0800-250 260 0. Dies gilt auch für Unfälle im Ausland.

Wer muss einen Autounfall melden?

Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Unfall verschuldet hat, ist zur Schadensmeldung bei seiner Haftpflichtversicherung verpflichtet. Hierfür gilt eine Meldefrist von 7 Tagen. Wenn Du innerhalb dieses Zeitraums noch keine Nachricht bekommen hast, solltest Du zur Sicherheit auch Deine eigene Versicherung informieren. Dazu hast Du normalerweise zwei Wochen Zeit. Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall solltest Du Deiner Kaskoversicherung zügig Bescheid geben.

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    Nur ein kleiner Blechschaden? Meist leider nicht!

    Es ist nur ein kleiner Kratzer oder eine eingedellte Stoßstange? Auch hinter vermeintlich leichten Blessuren können sich kostspielige Schäden verbergen, beispielsweise eine verzogene Karosserie oder eine beschädigte Einparkhilfe. So wird aus einem angeblichen Bagatellschaden schnell ein Crash mit einer Schadenssumme von mehreren Tausend Euro. Für einen Laien ist dies praktisch nicht zu erkennen. Du solltest deshalb bei jedem nicht komplett selbst verschuldeten Unfall einen Kfz-Sachverständigen zu Rate ziehen.

    Muss ich bei einem Unfall immer die Polizei rufen?

    Nein, bei reinen Blechschäden, bei denen sich die Beteiligten über den Unfallhergang und die Schuld einig sind, genügt es, alle Daten aufzunehmen und die Versicherung zu informieren. So riskierst Du auch keine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bei einem schwereren Crash oder wenn es Verletzte, also einen Personenschaden, gab, ist es allerdings unumgänglich, die 110 anzurufen, damit ein fachgerechter Unfallbericht erstellt wird. Ist lediglich die Schuldfrage strittig, kann auch ein erfahrener Sachverständiger wie moinunfall weiterhelfen. Dieser kann durch seine Expertise den Unfallhergang meist zweifelsfrei rekonstruieren.

    Deine Rechte als Unfallgeschädigter

    Wenn Du keine Schuld an einem Unfall trägst, hast Du umfassende Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Diese muss Dich gemäß § 249 BGB so stellen wie vor dem Unfall. Zudem hast Du das Recht auf Übernahme der Gutachterkosten oder der Kosten für einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

     

    Deine Schadenersatzansprüche als Unfallgeschädigter:

    • Mietwagen

      Du brauchst Dein Auto täglich? Solange es zur Reparatur in der Werkstatt ist, muss Dir die gegnerische Versicherung einen Ersatzwagen bezahlen.

    • Auszahlung statt Reparatur

      Der kleine Kratzer ist Dir egal oder Du möchtest Dein Fahrzeug selbst reparieren? Du kannst Dir die Reparaturkosten auch auszahlen lassen.

    • Nutzungsausfall

      Du hast Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Du Dein Auto wegen einer Reparatur oder eines Totalschadens nicht nutzen kannst.

    • Wertminderung

      Da ein Unfallfahrzeug weniger wert ist als ein unfallfreies Auto, hast Du ein Recht auf einen finanziellen Ausgleich dieses merkantilen Minderwerts.

    • Schmerzensgeld

      Du bist bei dem Unfall verletzt worden? Dann hast Du gegebenenfalls auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

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      Vorsicht vor Angeboten der gegnerischen Versicherung!

      Es klingt so einfach: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers meldet sich nach der Schadensmeldung bei Dir und möchte Dir einen Gutachter vorbeischicken. Doch dabei riskierst Du, Geld zu verlieren. Du hast gemäß § 249 BGB das Recht auf einen unparteiischen Gutachter wie moinunfall. Nutze dieses Recht und vertraue auf unsere Expertise und Erfahrung. Wir sichern alle Beweise, erstellen ein belastbares und seriöses Sachverständigengutachten und holen bei der Schadensregulierung das Optimum für Dich heraus.

      Die Versicherung kürzt – so schützt Du Dich

      Versicherungsunternehmen sind auf Gewinnoptimierung gepolt und versuchen zu kürzen, wo sie nur können. Das mussten schon viele Geschädigte leidvoll erfahren, denn die Kürzungen summieren sich schnell auf mehr als 1.000 Euro. Zu den gern gekürzten Schadenspositionen zählen Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungskosten oder Lackierungskosten. Auch der Wiederbeschaffungswert wird immer wieder diskutiert. Wir von moinunfall wissen über alle Tricks der Versicherer Bescheid und sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Regulierung. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten empfehlen wir außerdem gerne einen kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk.

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      • Für Geschädigte kostenfrei

        Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.

      • Umfassende Beweissicherung

        Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Pkw, Lkw oder Motorrad.

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